Jahresabschluss
Wir kümmern uns um Ihren handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschluss und erstellen Ihnen dafür Ihre Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang und Lagebericht. Auf Wunsch erweitern wir den Jahresabschluss um schriftliche Erläuterungen sowie Mehrjahresvergleiche betrieblicher Kennzahlen.
Für alle Freiberufler (z.B. Anwälte, Ärzte, Architekten, …) übernehmen wir entsprechend die Gewinnermittlung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Zu den Leistungen vom Jahresabschluss gehören insbesondere:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
- Erstellung von Anhang und Lagebericht
- Erstellung verkürzter Bilanzen zu Zwecken der Offenlegung
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenbilanzen
Im Rahmen unserer Steuerberatung beraten wir Sie gerne persönlich und sind Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung sowie Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen behilflich.
Sie haben Fragen zu einem steuerlichen Thema, das hier nicht aufgeführt ist? Wir finden bestimmt auch dafür eine Lösung – rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.